Neue Arbeit in der Coronakrise?
Auf jeden Fall kann es sich lohnen, sich die richtigen Gedanken zu machen
 
Entlassen? Geben Sie sich Zeit!
Leider sind schon zahlreiche Arbeiter und Angestellte entlassen worden. Plötzlich arbeitslos, wie können frisch Entlassene mit ihrer Situation am besten umgehen? Eine Entlassung, vor allem wenn sie unerwartet kommt, ist immer ein Schock und für viele eine Kränkung. Wichtig ist, nicht in Panik zu verfallen und sofort Bewerbungen rauszuhauen. Wahrscheinlich brauchen frisch Entlassene mindestens einige Wochen, um zu sich zu kommen, und die sollten sie sich auch unbedingt nehmen. Danach gilt es, in Ruhe zu überlegen: Wie schätze ich meine Situation ein? Wie will ich damit umgehen? Welche Optionen sehe ich, und welche Chancen ergeben sich für mich – auch vielleicht für eine berufliche Neuorientierung?
Hierfür bieten wir, finanziert von Arbeitsagentur und Jobcenter, zertifizierte Einzelcoachings für die Neuorientierung an und vermitteln Sie in den regionalen Arbeitsmarkt über unsere Kontakte und Beziehungen!
Sprechen Sie mich an. Ich berate Sie gern!


Als zertifizierte private Arbeitsvermittlung vermittle ich Sie als arbeitslosen bzw. gerade gekündigten Bewerber (m/w/d) auf der Basis des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS-MPAV) kostenlos.

Ich:

Sie möchten sich bewerben? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme !

Kurzinfo

Steffen Sickert Karriereberatung, private Arbeitsvermittlung seit 2002!

Sie sind eine qualifizierte Fachkraft? Haben eine einschlägige Ausbildung als Facharbeiter, Meister, Techniker oder Akademiker? Oder Sie sind ein mobiler und zuverlässiger Helfer? Dann suche ich genau Sie.

Mein Unternehmen ist eine zertifizierte Arbeitsvermittlung und spezialisiert auf die Vermittlung an regionale Unternehmen oder in regionale Arbeitsplätze.

Sie sind arbeitslos oder haben Ihre Kündigung erhalten, dann kann ich Sie über den sog. Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kostenlos bei der Arbeitssuche unterstützen und Sie in eine neue Beschäftigung vermitteln.
Wie Sie einen AVGS erhalten, können Sie unter "rechtliche Grundlagen" (§) nachlesen.

Werden Sie hier unser Bewerber!

Ablauf der Vermittlung

Sie haben eine interessante Stellenausschreibung bei uns gefunden bzw. Sie wollen unsere Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche:

  • Eingang Ihrer Bewerbung
    Möglichkeit 1 - auf eines der offenen Stellenangebote:
    Der schnellste Weg ist direkt von den offenen Stellenangebot mit der Blitzbewerbung. Hier geben Sie Ihre Kontaktdaten an und laden gleichzeitig Anschreiben, den Lebenslauf sowie den gültigen AVGS (als PDF oder Text-Datei) hoch.
    Sie können uns aber auch eine vollständige eMail-Bewerbung zusenden (Anschreiben, Lebenslauf, (Arbeits-)Zeugnisse sowie den gültigen AVGS).
    In Ausnahmefällen können Sie sich auch mit einer Bewerbung in Papierform bewerben (falls Sie eine spätere Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen entsprechend großen und ausreichend frankierten und adressierten Umschlag bei. Eine Rücksendung ist sonst nicht möglich!).
    Möglichkeit 2 - als Initiativbewerbung
    Hier nehmen wir Sie gern als Arbeitslose mit gültigen AVGS in unseren Bewerberpool auf. Senden Sie uns eine vollständige eMail-Bewerbung zu (Anschreiben, Lebenslauf, (Arbeits-)Zeugnisse, Kopie des AVGS).
    In Ausnahmefällen können Sie sich auch mit einer Bewerbung in Papierform bewerben (falls Sie eine spätere Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen entsprechend großen und ausreichend frankierten und adressierten Umschlag bei. Eine Rücksendung ist sonst nicht möglich!).
    Möglichkeit 3 - Sie sind bereits bei uns registriert
    Hier genügt ein kurzer Anruf bzw. eine Mail an uns, um Ihr Interesse zu bekunden.
  • Prüfung der eingegangenen Unterlagen
    Ihre Bewerbung wird auf Vollständigkeit geprüft, danach setze ich mich mit Ihnen in Verbindung (per Mail oder Telefon).
    Ich erfasse Ihre weiteren Einsatz- und Arbeitsmöglichkeiten sowie Ihre Möglichkeiten bezüglich Ihrer beruflichen Mobilität (zeitlich und räumlich)
  • Vermittlungsvertrag und Datenschutz
    Sie beauftragen mich mit der kostenlosen Vermittlung (über den AVGS) und erteilen mir die Genehmigung (Datenschutzerklärung) Ihre Bewerbung im Rahmen der Arbeitsvermittlung zu verwenden. Die EU-DSGV ist bei mir umgesetzt.
  • Vermittlungsvorgang
    Gemäß Ihren Vorgaben für die Arbeitssuche, gleichen wir Ihre Bewerbung mit vorliegenden Stellenangeboten ab. Liegt ein passendes Angebot vor, informieren Sie über das Stellenangebot. Sie entscheiden, ob wir Ihre Bewerbung dem Arbeitgeber vorlegen dürfen.
  • Einstellungsvorgang
    Der Arbeitgeber prüft und entscheidet über die Einladung zum Vorstellungsgespräch oder über die Ablehnung Ihrer Bewerbung. Wir sind bestrebt, Sie zeitnah über das entsprechende Ergebnis zu informieren.
    Hier bin ich auch auf Ihre Mitarbeit angewiesen. Informieren Sie bitte daher auch, wenn es einen Arbeitgeberkontakt gibt, Sie ein Vorstellungstermin erhalten, eine Probearbeit leisten bzw. die Einstellungszusage erhalten.
  • Abrechnung/Bezahlung meiner Leistung
    Haben Sie den Arbeitsvertrag unterschrieben bitte ich Sie, das Original Ihres AVGS zu übergeben. Damit ist die Auszahlung der Vermittlungsvergütung bis zum Zeitpunkt gestundet in dem die Agentur für Arbeit/das Jobcenter gezahlt haben.

Rechtsanspruch auf den AVGS

Jeder Arbeitslose, der seit mindestens 6 Wochen Leistungen der Arbeitsagentur bezieht hat einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Arbeitsagentur. Sie können diesen AVGS formlos persönlich, telefonisch oder per Mail bei Ihrem Vermittler beantragen.

Übergeben Sie mir bitte mit Ihrer Bewerbung eine Kopie des aktuellen AVGS. Sie beauftragen mich dann mit Ihrer Vermittlung in Arbeit. Dazu unterschreiben Sie einen Vermittlungsvertrag und eine Datenschutzerklärung.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung übergeben Sie mir den Original-AVGS. Diesen rechne ich dann direkt mit der Arbeitsagentur ab.

Kosten entstehen Ihnen bei der Vermittlung nicht!

"Ermessensleistung" AVGS

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass alle von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden und Arbeitslose im Rahmen einer Ermessensentscheidung den AVGS erhalten können!

Dies betrifft insbesondere alle Arbeitsuchenden, die

  • noch tätig sind, deren Arbeitsvertrag durch Befristung oder Kündigung bald endet,
  • sich gerade in einer "Maßnahme" befinden,
  • Hochschulabsolventen sind,
  • Selbständige sind,
  • in Transfer- oder Auffanggesellschaften Beschäftigte sind
  • in der Elternzeit sind, bzw.
  • die im Hartz IV Leistungsbezug sind.

Für diese Personen können die Vermittlungsfachkräfte der Arbeitsagentur Cottbus, des Jobcenter Cottbus sowie des Jobcenter Spree-Neiße ebenfalls einen AVGS ausstellen. Die entsprechenden aktuell gültigen Handlungsanweisungen der Arbeitsagentur (HEGA) können Sie in meinen Downloads finden.

Ich empfehle in jedem Fall die schriftliche Beantragung des AVGS, damit Sie im Falle der Ablehnung Ihres Antrags die Ablehnungsgründe auch schriftlich erläutert bekommen. Diese schriftlichen Gründe können Sie dann auf die rechtliche Haltbarkeit prüfen (lassen).
Einen Vorschlag für ein formloses Anschreiben finden Sie in meinem Downloadbereich.

Beachten Sie bitte auch die von uns zusammengestellten rechtlichen Hinweise (hier).

Immer gilt:

  • Informieren Sie sich bitte auch selbst über andere, unabhängige Quellen!
  • fragen Sie aktiv bei Ihrer jeweiligen Vermittlungsfachkraft nach!
  • lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis auf den fehlenden Rechtsanspruch abspeisen!
  • jeder Arbeit suchend gemeldete kann diesen Gutschein erhalten!
  • stellen Sie einen schriftlichen Antrag!

Wenn Sie Ihr Recht einfordern, haben Sie eine gute Chance, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten! Dann gilt auch für Sie:

Übergeben Sie mir bitte mit Ihrer Bewerbung eine Kopie des aktuellen AVGS. Sie beauftragen mich dann mit Ihrer Vermittlung in Arbeit. Dazu unterschreiben Sie einen Vermittlungsvertrag und eine Datenschutzerklärung.

Bei einer erfolgreichen Vermittlung übergeben Sie mir den Original-AVGS. Diesen rechnen ich dann direkt mit der Arbeitsagentur ab.

Kosten entstehen Ihnen bei der Vermittlung nicht!

Vermittlung ohne AVGS

Sollten Sie keinen AVGS erhalten, nehmen wir Sie bei Eignung gerne in unseren Pool auf. Wir können Sie dann allerdings nur an Arbeitgeber vermitteln, die uns kostenpflichtig beauftragt haben.
Wir werden von Ihnen als Arbeitsuchende keine Vermittlungskosten erheben.

Ich informiere Sie gern persönlich oder telefonisch über die genaue Verfahrensweise.

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